Visum im Sonderfall


Für die Anreise zu Beerdigungen oder dringender Krankenbesuche.


Dafür muss ein von einem russischen Arzt beglaubigtes Schreiben oder die Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt werden.

Antragstellung ist auch außerhalb der Konsulatssprechstunden möglich.

Außerdem sind die üblichen Unterlagen vorzulegen:
  • Unterschriebener Antrag, Reisepass und aktuelles farbiges Passfoto (3,5 x 4,5 cm)
  • Nachweis der Krankenversicherung durch eine in Russland anerkannte Versicherung, Sofern Sie durch Ihre Krankenversicherung nicht ohnehin in Russland versichert sind, empfehlen wir die günstige ADAC-Reiseversicherung (ab € 12,80)
  • Nachweis der Rückkehrwilligkeit. (Lohnabrechnung, Gewerbeanmeldung, Rentenbescheinigung oder Nachweis über Vermögen/Wohneigentum)

Ablauf: Nur 3 Schritte zum Russland-Visum

  • Russland-Visumantrag und Auftrag downloaden und ausdrucken (Hier klicken >>)
  • Formulare bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben
  • Formulare, Pass, Passbild und Nachweis der Rückkehrwilligkeit(*) per Post an uns schicken
*) Seit November 2010 muss jeder Antragsteller als Beleg für seine Rückkehrwilligkeit ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Den Nachweis erbringen Sie am besten wie folgt:

als Angestellter: letzte Lohnabrechnung
als Selbständiger: Handelsregistereintrag der Firma
als Rentner: Rentenbescheid
Sonstige: Nachweis von Vermögen (Kontoauszug) oder Wohneigentum

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern: 030 - 96 513 120

Bevor Sie uns anrufen, bitten wir Sie, das Antragsformular auszudrucken. Es enthält wichtige Informationen zum Ablauf der Visa-Bearbeitung und unsere Preisliste.


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